Pflegeversicherung – Jahres-Check zum Jahresende
Kurz gesagt: Prüfen Sie rechtzeitig, ob Budgets noch ungenutzt sind und planen Sie Restbeträge – so schenken Sie sich und Ihren Liebsten Sicherheit zum Jahresende.
Übersicht der Leistungen
| Leistung | Budget | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegegeld | Monatlich je nach Pflegegrad | Übertrag ins nächste Jahr nicht möglich |
| Sachleistungen | Monatlich je nach Pflegegrad | Kurzfristig planbar mit Betreuungsdienst |
| Entlastungsbetrag | 125 € monatlich | Kann bis 30.06. des Folgejahres übertragen werden |
| Verhinderungspflege | 1.612 € pro Jahr | Nicht genutzter Betrag verfällt |
| Kurzzeitpflege | 1.774 € pro Jahr | Lässt sich teilweise in Verhinderungspflege umwandeln |
Jahres-Check in 4 Schritten
- Auflisten: Notieren Sie alle Budgets und bereits genutzte Beträge.
- Vergleichen: Prüfen Sie Restbudgets anhand von Abrechnungen.
- Verplanen: Nutzen Sie offene Beträge für Entlastungsleistungen oder Betreuung.
- Anpassen: Beantragen Sie Überträge oder Höherstufung bei gestiegenem Bedarf.
Tipps & Fristen
- Rest-Entlastungsbetrag bis 30.06. des Folgejahres einsetzbar
- Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Antrag an Pflegekasse vor Nutzung
- Bei Höherstufung: Widerspruch oder Neueinstufung nur mit Pflegetagebuch und Attesten
Häufige Fragen
Kann ich ungenutztes Pflegegeld ins nächste Jahr übertragen?
Nein, Pflegegeld ist eine monatliche Leistung und muss im selben Monat verwendet werden. Nutzen Sie es für professionelle Betreuung oder als Anerkennung für Angehörige.
Wie beantrage ich eine Höherstufung?
Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Legen Sie ein aktuelles Pflegetagebuch, medizinische Unterlagen und eine Beschreibung der Mehrbelastung bei.
